Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat die zusätzlichen Weinanbauflächen für neue Rebpflanzungen vergeben. Wie die Bundesanstalt heute mitteilte, stehen nach der Prüfung von mehr als 2 000 Anträgen sowie einigen Verzichtserklärungen der Winzer in 1 481 Fällen insgesamt 263 ha an zusätzlicher Anbaufläche zur Verfügung.
Dabei steht erwartungsgemäß Rheinland-Pfalz mit 122 ha und 914 rechtskräftigen Bescheiden an der Spitze der Bundesländer, die nach der Umstellung des EU-Autorisierungssystems für Rebpflanzungen zusätzliche Flächen erhalten. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 53 ha bei 358 Bescheiden, Sachsen-Anhalt mit 19 ha bei 37 Bescheiden, Bayern mit 18 ha bei 69 Bescheiden, Schleswig-Holstein mit 15 ha bei 20 Bescheiden sowie Thüringen mit 12 ha bei 17 Bescheiden.
Die BLE wies darauf hin, dass die Anpflanzung der neuen Reben innerhalb von drei Jahren erfolgen müsse. Laut ihren Angaben gingen bei ihr im ersten Halbjahr 2016 mehr als 2 000 Anträge für rund 675 ha ein. Zur Ernte 2016 belief sich die im Ertrag stehende Rebfläche in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf 99 900 ha, wovon allein auf Rheinland-Pfalz 62 300 ha entfielen. AgE
(28.09.2016)