Die künftige Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2020 keine weitergehende Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Das geht aus dem Entwurf für einen Koalitionsvertrag hervor, auf den sich SPD und CDU verständigt haben und der am kommenden Wochenende aller Voraussicht nach von den Parteien gebilligt wird. Darin kündigen beide Seiten an, bei der nationalen Umsetzung der GAP alle Handlungsspielräume zu nutzen, um zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Man wolle bis 2020 Stabilität in der Ersten Säule, verlautete dazu aus SPD-Kreisen in Schwerin.
Besorgt zeigen sich SPD und CDU über einen Missbrauch von landwirtschaftlichem Boden zu Spekulationszwecken. Man werde prüfen, wie dem begegnet werden kann, heißt es in dem Vertragsentwurf unter Hinweis auf vorliegende Gesetzentwürfe in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Zudem will man sich dafür einsetzen, dass Verkäufe von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) aktive landwirtschaftliche Unternehmen nicht überfordern.
Die bisherige Agrarinvestitionsforderung wollen SPD und CDU mit klarer Tierwohlorientierung fortführen. Bei Neubauten und Modernisierungen soll künftig eine regional- und betriebsbezogene Obergrenze von maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar als Fördergrundsatz gelten.
Ausbauen will die rot-schwarze Koalition den Spitzenplatz von Mecklenburg-Vorpommern im ökologischen Landbau. Der Umfang der ökologisch bewirtschafteten Flächen im Land soll in den kommenden fünf Jahren von derzeit rund 125 000 ha auf 150 000 ha ausgedehnt werden. AgE
(19.10.2016)