Copyright:
Die Europäische Kommission treibt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie voran. Nachdem die Kommission bereits im April dieses Jahres einen Klagebeschluss gefasst hatte, hat sie zu Beginn dieser Woche die 1 500 Seiten umfassende Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.
Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, wertet die Einreichung der Klageschrift als unmissverständliches Signal, dass Deutschland die Novelle des Düngerechts nicht bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben kann. Die Bundesregierung habe gegenüber der EU-Kommission bislang nicht ausreichend begründen können, warum beispielsweise mehr gedüngt werden darf, als die Pflanze an Nährstoffen benötigt.
Noch gravierender sei, dass die Kommission dem Bundeslandwirtschaftsministerium ein bloßes Spiel von Begrifflichkeiten vorwerfe, um von den Tatsachen abzulenken, so Priesmeier. Neu sei auch der Vorwurf, es fehle in der Düngeverordnung an einer fundierten wissenschaftlichen Begründung. Der SPD-Politiker sieht darin eine rote Karte für das Bundeslandwirtschaftsministerium. Es sei naiv zu glauben, man könne Brüssel am Nasenring durch die Manege führen.
Die Klageschrift bestätige die SPD-Forderung nach einem Düngerecht, bei dem sich alle ehrlich machen müssen, betonte Priesmeier. Daher führe an einer flächenbezogenen Gesamtbilanz für alle Betriebe kein Weg vorbei. Außerdem müssten alle noch vorhandenen Schlupflöcher geschlossen werden. Andernfalls werden EU-Kommission und EuGH das gesamte Düngerecht wieder kassieren und die Bundesregierung muss von vorne anfangen, warnt der SPD-Politiker. Der Unterschied werde dann allerdings sein, dass die Gerichte uns alles diktieren werden und Landwirtschaft gegebenenfalls in einigen Regionen verbietet. AgE
(04.11.2016)