Bauernverband begrüßt Empfehlungen gegen unfaire Handelspraktiken

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Die Empfehlungen der „Task Force Agrarmärkte“ (AMTF) zur Stärkung der Stellung der Landwirte im Markt werden vom Berufsstand in Deutschland begrüßt. Man unterstütze die von den Marktexperten als sinnvoll erachtete EU-Gesetzesinitiative für Mindeststandards, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit Blick auf den Bericht, den die AMTF unter Leitung des früheren niederländischen Landwirtschaftsministers Cees Veerman erarbeitet und den sie heute an EU-Agrarkommissar Phil Hogan übergeben hat.
Der Bauernverband betonte, dass konkrete unfaire Praktiken auf der Grundlage einer EU-Rahmenvorschrift „direkt verboten werden“ könnten. Die Durchsetzung dieses Verbotes solle durch die Möglichkeit von anonymen Beschwerdeverfahren bei öffentlichen und unabhängigen Schiedsstellen erfolgen. Bei Zuwiderhandlung würde dann ein Sanktionsmechanismus greifen. Die EU-Mindeststandards sollten in allen Mitgliedstaaten unter Beachtung bereits bestehender wettbewerbsrechtlicher Regelungen und Institutionen umgesetzt werden.
Mit den AMTF-Empfehlungen würden langjährige Forderungen der EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und von ihm aufgegriffen, erklärte der DBV. Er sieht hierin auch eine Unterstützung für die aktuelle Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland. Die darin vorgesehene Verschärfung des sogenannten Anzapfverbotes sowie der Entfristung und Ausgestaltung des Verkaufsverbots von Lebensmitteln unter Einstandspreis seien wichtige Schritte gegen eine Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht.
Auch einer Stärkung und Weiterentwicklung eines Sicherheitsnetzes im Fall von Agrarpreiskrisen steht der Bauernverband offen gegenüber. Im Hinblick auf den möglichen Aufbau einer Erlösversicherung nach US-Vorbild hegt er indes Zweifel, ob diese tatsächlich für die Landwirte praktikabel und hilfreich sein könnten. Positiv bewertet der DBV die Empfehlung, Landwirte und Genossenschaften zur stärkeren Nutzung von Terminhandelsgeschäften anzuregen und zu schulen. Auch sollten schriftliche Verträge zwischen dem Erzeuger und der abnehmenden Seite bei Verlangen des Landwirtes EU-weit verbindlich eingeführt werden. AgE (15.11.2016)
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