Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gentechnikgesetzes wird aller Voraussicht nach nicht ohne größere Anpassungen durch das parlamentarische Verfahren kommen. In der heutigen Ersten Lesung der unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums erarbeiteten Regelung zur Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Richtlinie schlossen sowohl die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, als auch Umweltsprecher Matthias Miersch eine Zustimmung ihrer Fraktion zum vorliegenden Regierungsentwurf aus. Zu Beginn der Woche hatte bereits der Agrarausschuss des Bundesrates eine Nachbesserung des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfs angemahnt und 15 Änderungsanträge beschlossen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bekräftigte in der Bundestagsdebatte sein Ziel eines flächendeckenden Verbots für den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland. Mit dem Entwurf werde sichergestellt, dass das Anbauverbot rechtssicher umgesetzt werde. Zentrales Element der geplanten Neuregelung sei die gemeinsame politische Verantwortung des Bundes und der Länder.
Demgegenüber kritisierten Drobinski-Weiß und Miersch hohe Hürden für nationale Anbauverbote. Das geforderte Einvernehmen mit sechs Bundesministerien für einen Antrag auf einen Anbauverzicht eines Herstellers in der sogenannten Phase 1 sei kompliziert, zeitaufwändig und unnötig bürokratisch. Notwendig sei zudem eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Erarbeitung von Begründungen für Anbauverbote.
Der Sprecher für Agrogentechnik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Harald Ebner, begrüßte die Position der SPD und bezeichnete den Entwurf als untauglich. Nicht akzeptabel sei ein geplanter Freifahrschein für neue Saatzuchtmethoden in der Gesetzesbegründung. Besser gar kein Gesetz als dieses, sagte Ebner. AgE
(05.12.2016)