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Die Koalition tut sich mit der Novellierung des Düngegesetzes weiter schwer.Entgegen der ursprünglichen Absicht wird die Gesetzesänderung nun doch nicht in der nächsten Woche vom Bundestag beschlossen. Als neuer Termin ist jetzt der 19. Januar 2017 vorgesehen.
Als fraglich gilt mittlerweile eine endgültige Beschlussfassung des Bundesrates zum Düngepaket am 10. Februar im Rahmen der ersten Plenumssitzung der Länderkammer im neuen Jahr.
Zwar könnte der Termin trotz der Verschiebung des Bundestagsbeschlusses gehalten werden. Als zeitaufwändig erweist sich allerdings die Abarbeitung von mehreren hundert Eingaben, die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zur Neufassung des Düngerechts im Bundeslandwirtschaftsministerium eingegangen sind.
Derzeit ist nicht ausgeschlossen, dass eine Entscheidung des Bundesrates über das Düngepaket erst im März erfolgt. Bekanntlich sollen Düngegesetz und -verordnung sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gemeinsam beschlossen werden.
Als Voraussetzung dafür müssen allerdings auch noch einige bislang offene inhaltliche Fragen geklärt werden. SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier hatte bereits in der vergangenen Woche eine Zustimmung seiner Fraktion zur Novelle des Düngegesetzes davon abhängig gemacht, dass neben dem Gesetzentwurf auch der Text der vorgesehenen Änderungen der Düngeverordnung vorliegt und wesentliche SPD-Forderungen dabei erfüllt sind.
Unionskollege Franz-Josef Holzenkamp pocht derweil auf eine Zusicherung der Länder, dass sie nicht noch über den Bundesrat für die Landwirtschaft unzumutbare Verschärfungen in die Verordnung hineinbringen. Dem Vernehmen nach wollen die Ressortchefs von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, Dr. Till Backhaus und Christian Meyer, kurzfristig mit ihren Länderkollegen klären, was an weitergehenden Forderungen zu erwarten ist. AgE
(12.12.2016)