Die G20-Agrarminister haben bei ihrem Treffen gestern in Berlin die Notwendigkeit eines verantwortlichen Umgangs mit Antibiotika in der tierischen und pflanzlichen Erzeugung unterstrichen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute berichtete, haben sich die Ressortchefs auf eine Verschreibungspflicht für Antibiotika bei Tieren verständigt. Zudem hätten sie sich darauf geeinigt, dass jedes Land bis 2020 entweder eine nationale Risikoanalyse hinsichtlich der Unbedenklichkeit oder eine Roadmap für den Ausstieg aus dem Antibiotikaeinsatz als Wachstumsförderer vorlegen müsse. In der Europäischen Union ist der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer bereits seit 2006 verboten.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wies darauf hin, dass in Deutschland ein Konzept geschaffen worden sei, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung konsequent zu erfassen und zu senken. Und wir arbeiten weiter intensiv daran, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern - zum Beispiel, indem wir die EU-Tierarzneimittelnovelle aktualisieren, so der Ressortchef. Insbesondere die Anwendung sogenannter Reserveantibiotika müsse restriktiver werden. Das werde nur gelingen, wenn die Veterinär- und Humanmedizin eng zusammenarbeiteten.
Deshalb verfolgen wir in Deutschland den One-Health-Ansatz - Human- und Tiermedizin, Landwirtschaft, Umwelt -, für den ich auch im Rahmen von G7 und G20 geworben habe und der inzwischen international auf sehr großes Interesse stößt, erklärte Schmidt. Mit Blick auf die aktuellen Verpflichtungen der G20-Agrarminister sprach er von einem internationalen Meilenstein auf dem Weg zur Reduzierung von Antibiotikaresistenzen. AgE
(24.01.2017)