Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat gestern die vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder gegen vier Süßwarenhersteller und den Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) bestätigt und teilweise sogar noch erhöht. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sah dadurch die Entscheidung seiner Behörde gestärkt, dass Unternehmen keine wettbewerblich sensiblen Informationen austauschen dürften. Gerade wenn Unternehmen sich über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Marktgegenseite oder über geplante Preiserhöhungen austauschten, beeinträchtige dies den Wettbewerb, erklärte Mundt.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2013 und Mitte 2014 Bußgelder verhängt, da die Beteiligten nach seiner Ansicht über mehrere Jahre Informationen über den Stand der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel sowie teilweise auch über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht hatten und diesen Austausch förderten. Deshalb verhängten die Wettbewerbshüter ursprünglich Bußgelder von insgesamt fast 20 Mio Euro. Dagegen legten vier betroffene Unternehmen, darunter Bahlsen und Griesson de Beukelaer, sowie der BDSI Einspruch ein. Auf diese Gruppe entfiel ursprünglich ein Bußgeld von insgesamt rund 14 Mio Euro, das das OLG gestern um 7 Mio Euro erhöhte.
Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BDSI wird indes nach eigenen Angaben prüfen, ob er in Revision geht. Die jetzt mit Bußgeldern belegten Gespräche hätten nämlich nicht in einem seiner Gremien, sondern in der rechtlich selbstständigen Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie stattgefunden. Diese sei allerdings ein vom Bundeskartellamt freigestelltes Kartell. Außerdem sei es in dem OLG-Verfahren nicht um den Vorwurf von Preisabsprachen, Verabredungen oder abgestimmtem Verhalten gegangen, so der Verband weiter. Im Fokus gestanden hätten dagegen ein allgemeiner Informationsaustausch über Lieferbedingungen und allgemeine Marktgespräche über Rohstoffpreisentwicklungen und deren Auswirkungen. AgE
(30.01.2017)