Auf Länderseite gibt es unterschiedliche Auffassungen über eine höhere Mittelumschichtung von der Ersten in die Zweite Säule noch während der laufenden Legislaturperiode. Das ist bei der Einbringung des schleswig-holsteinischen-niedersächsischen Entwurfs zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes heute im Bundesrat deutlich geworden. Die Vorlage mit einer darin geforderten 15-prozentigen Umschichtung wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck begründete die Gesetzesinitiative mit dem Ziel, die hiesige Landwirtschaft schon kurzfristig besser für ihre gesellschaftlichen Leistungen zu entlohnen. Die Ausnutzung des von der EU-gewährten Spielraums wäre dem Grünen-Politiker zufolge ein erster wichtiger Schritt hin zu einer anderen Förderpolitik nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.
Eine Kürzung der Direktzahlungen hält Habeck nicht zuletzt deshalb für gerechtfertigt, weil die Umschichtungsmittel vollständig wieder in die Landwirtschaft zurückflössen und zielgerichteter eingesetzt werden könnten. In Schleswig-Holstein stießen derzeit vor allem die Umstellungsförderung auf den Ökolandbau und der Vertragsnaturschutz an ihre finanziellen Grenzen.
Demgegenüber warnte Sachsens Agrarminister Thomas Schmidt in der Länderkammer vor einem Wortbruch gegenüber den Landwirten. Mit der im Herbst 2013 einvernehmlich beschlossenen Umschichtung sei den Landwirten zumindest Planungssicherheit in Aussicht gestellt worden. Gerade in der anhaltend schwierigen Situation, in der sich viele Landwirte nach einer Phase mit langanhaltend niedrigen Erzeugerpreisen befinden, wären weitere Kürzungen der Direktzahlungen für viele Betriebe nicht zu verkraften, gab der CDU-Politiker zu bedenken. AgE
(13.02.2017)