„Hygiene-Ampel“ kommt in Nordrhein-Westfalen

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Die sogenannte „Hygiene-Ampel“ für lebensmittelproduzierende oder -verkaufende Betriebe hat in Nordrhein-Westfalen grünes Licht vom Landtag erhalten. Gemäß dem heute in Düsseldorf beschlossenen Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) müssen die Unternehmen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen künftig gut sichtbar in ihrem Unternehmen veröffentlichen - und zwar sowohl anhand einer farblich gestalteten Grafik als auch eines Textes. Die Verpflichtung zur Transparentmachung tritt dem Gesetz zufolge aber erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren in Kraft. In dieser Zeit soll der Unternehmer Erfahrungen mit dem System sammeln können.
Landwirtschaftsminister Johannes Remmel begrüßte erwartungsgemäß die Entscheidung. Andere Staaten hätten durch ein ähnliches System die Beanstandungsquoten bei den Lebensmittelkontrollen bereits senken können. „In Nordrhein-Westfalen führen wir jetzt als erstes Bundesland in Deutschland dieses System ein“, berichtete Remmel. Damit werde der Verbraucherschutz gestärkt und ein Qualitätssiegel etabliert, durch das sich die „guten und redlich arbeitenden Betriebe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen“ könnten.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) äußerte indes sein Bedauern über den Landtagbeschluss. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse „stellt einen gravierenden staatlichen Eingriff in den Wettbewerb dar, der die Entscheidung des Verbrauchers gezielt beeinflusst und erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen im Markt hat“, monierte der stellvertretende BLL-Hauptgeschäftsführer Dr. Marcus Girnau. Zweifel an einer rechtskonformen Umsetzung gebe es zudem wegen des aktuellen Personalmangels in der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Der Aussagewert eines mehrere Monate alten Kontrollbarometers sei mehr als fraglich. AgE (16.02.2017)
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