Vor einem Hochwasserschutz zu Lasten der Landwirtschaft hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gewarnt. Wie der Leiter des DBV-Fachbereichs Umwelt und ländlicher Raum, Steffen Pingen, heute bei der Anhörung zum Hochwasserschutzgesetz im Umweltausschuss des Bundestages betonte, unterstützt die Landwirtschaft Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wenn hiermit gezielt Hochwasserschutz betrieben wird und nicht Ziele des Naturschutzes im Vordergrund stehen. Voraussetzung sei aber, dass die Landwirte in alle Planungen einbezogen und entschädigt würden sowie beispielsweise Flächen in Hochwasserschutzpoldern weiter uneingeschränkt nutzbar blieben.
Innerhalb der einzelnen Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes beurteilte Pingen die neue Kategorie Hochwasserentstehungsgebiete kritisch. Diese neue Kategorie sei kein geeignetes Instrument, um das angestrebte Ziel der Hochwasservermeidung zu erreichen. Starkregenereignisse ließen sich nicht auf eine Gebietskategorie reduzieren und nicht mit Maßnahmen zur Steigerung der Versickerungsfähigkeit maßgeblich begegnen, gab Pingen zu bedenken. Der Bundesrat habe bereits in seiner Stellungnahme die Streichung der Kategorie gefordert und ausgeführt, dass Vorbeugung vor Hochwasser bei Starkregen besser durch Regenwasserrückhaltmaßnahmen in Kommunen zu erreichen sei.
Besonders problematisch ist laut Pingen zudem die geplante Gebietskategorie Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten, die von den Ländern auf Basis eines 100- oder 200-jährigen Hochwassers ohne Berücksichtigung beispielsweise von Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deichen festzulegen sind. Für die Landwirtschaft sei nicht hinnehmbar, auch in von Deichen geschützten Bereichen hochwassersicher zu bauen, erklärte der DBV-Referent. Es sei weder möglich noch verhältnismäßig, hier Fahrsilos und Ställe hochwassersicher auszugestalten. Ferner sei das vorgesehene Vorkaufsrecht etwa für Gewässerränder und Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes zu weitreichend.
Zielführender ist nach Aussage von Pingen indes, kooperativ mit den Landwirten an Gewässern freiwillig Randstreifen zu bewirtschaften. Nachvollziehbar sei für den DBV zwar, dass in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürfen. Unbegreiflich sei jedoch, vorhandene bauliche Anlagen wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe in diesen Gebieten nicht erweitern zu dürfen. AgE
(23.03.2017)