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Die Nutzung von Lieferscheinen und Rechnungen bei der Bilanzierung von Nährstoffmengen schlägt eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Thünen-Instituts (TI) vor. In ihrem Bericht über betriebliche Stoffstrombilanzen verweisen die Experten auf gesetzliche Vorgaben zur Deklaration von Dünge- und Mischfuttermitteln, die eine genaue Berechnung der Nährstoffmengen ermöglichten. Bei Produktgruppen ohne Deklarationspflicht für Stickstoff und Phosphor sollten laut der Arbeitsgruppe Ergebnisse aus Produktanalysen herangezogen werden. Alternativ könnten Nährstoffgehalte bei eindeutiger Produktzuordnung aus bundesweit vereinheitlichten Tabellenwerken zu Stickstoff- und Phosphorgehalten entnommen werden.
Rechnungen und Lieferscheine für die Berechnung der Zu- und Abfuhr von Nährstoffmengen heranzuziehen, erhöht die Transparenz von Nährstoffbilanzen und verbessert ihre Überprüfbarkeit, erklärte Thünen-Wissenschaftlerin Dr. Susanne Klages. Gerade in Tierhaltungsbetrieben mit interner Verwertung der Wirtschaftsdünger könne die Bilanzierung verbessert werden, wenn anstelle des bisherigen Nährstoffvergleichs gemäß Düngeverordnung künftig die Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb bilanziert werde. Die dem Nährstoffvergleich zugrunde liegende Schätzung der Nährstoffausscheidungen der Tiere und der selbst erzeugten Futtermittel sei häufig mit großen Unsicherheiten verbunden, so Klages.
Nur begrenzten Wert hat die Stoffstrombilanz der Arbeitsgruppe zufolge für die Düngeberatung, weil diese Bilanzform keine Einblicke in die innerbetrieblichen Nährstoffflüsse erlaube. Kein Konsens konnte nach TI-Angaben in der Arbeitsgruppe darüber erzielt werden, wie die mit Hilfe der Stoffstrombilanz berechneten betrieblichen Nährstoffüberschüsse bewertet werden sollen. AgE
(18.04.2017)