Belange der Jäger bei Änderung des Waffengesetzes berücksichtigt

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Zufrieden über die gestern vom Bundestag beschlossene Änderung des Waffengesetzes hat sich die jagdpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rita Stockhofe, geäußert. Man habe die Befürchtungen der legalen Waffenbesitzer bei den Beratungen sehr ernst genommen, erklärte die CDU-Politikerin heute in Berlin. Auf Druck ihrer Fraktion sei der Regierungsentwurf noch erheblich nachgebessert worden. Erreicht worden seien ein Bestandsschutz für Waffenschränke, keine Strafbarkeit bei fahrlässigem Aufbewahren von Munition sowie der Verzicht auf eine Regelabfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz.
Stockhofe sprach von einer „guten Nachricht für alle Legalwaffenbesitzer“. Das deutsche Waffengesetz gehöre bereits zu den strengsten Waffengesetzen weltweit und müsse nicht noch weiter verschärft werden. „Die Jagd, der Schießsport, das Schützentum oder das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert“, so die CDU-Politikerin.
Nach der Neuregelung dürfen Waffenschränke, die den geltenden Vorschriften entsprechen, auch in Zukunft verwendet werden. Die umfassende Besitzstandsregelung gilt auch für Waffenschränke, die gemeinschaftlich genutzt werden. Festgelegt wurde ferner, dass ein fahrlässiger Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften für Munition durch die Neuregelung nicht plötzlich strafbar wird. Damit wird die bislang geltende Rechtslage fortgeschrieben. Schließlich verzichtet der Gesetzgeber auf eine Regelanfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Erteilung einer Waffenbesitzerlaubnis. Allerdings wird künftig bereits ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen Waffenregister gespeichert. AgE (22.05.2017)
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