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Eine zu einseitige Sicht auf den Stickstoff beklagt die deutsche Abfallwirtschaft mit Blick auf die neue Düngegesetzgebung. Weder in der novellierten Düngeverordnung noch im Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Humusbestand im Ackerboden gepflegt wird, ganz zu schweigen von einem möglichen Humusaufbau durch entsprechende Zufuhr von Organik, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) in einem aktuellen Positionspapier zu der vom Bundestag beschlossenen Stoffstrombilanzverordnung.
Man ermögliche sogar, bei der Bilanzierung einen Stickstoffverlust aus der Gülle einzurechnen, stellt der DGAW des Weiteren kritisch fest. Bei Komposten, die letztendlich zum Humusaufbau führten, somit eigentlich nur den Boden verbesserten und in Wirklichkeit keine stickstoffhaltigen Pflanzendünger darstellten, werde der Einsatz quasi zunichtegemacht.
Der Verband appelliert vor diesem Hintergrund an die zuständigen Landwirtschafts- und Umweltministerien in den Bundesländern, eine ganzheitliche Sichtweise an den Tag zu legen. Letztendlich gehe es um organische Stoffe, die aus der Gartenbau- und Lebensmittelproduktion anfielen; es gehe darum, diese wieder in den Kreislauf zu bringen.
Der DGAW weist auch darauf hin, dass die Stoffstrombilanzverordnung von Drei-Jahres-Bilanzen ausgehe. Der in Komposten beziehungsweise in Humusdüngern eingetragene Stickstoff sei naturgemäß stark gebunden und werde im Bilanzzeitraum unvermeidlich nur zu geringen Teilen verfügbar. Wir schlagen daher eine maximal 15-prozentige Anwendung in der Drei-Jahres-Bilanzierung vor, heißt es in dem Papier der heimischen Abfallwirtschaft. Dieser Wert beinhalte bereits einen erheblichen Sicherheitsaufschlag und vermeide so, noch verschiedene Kompostarten zusätzlich berücksichtigen zu müssen. AgE
(02.08.2017)