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Eine Bundesratsinitiative zur Sauenhaltung hat die niedersächsische Landesregierung auf den Weg gebracht. In einem Entschließungsantrag, den das Kabinett in Hannover heute beschlossen hat, wird die Bundesregierung aufgefordert, als Konsequenz aus dem Magdeburger Urteil zur Kastenstandhaltung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu ändern.
Nach einer entsprechenden Übergangsphase sollen Sauen dem niedersächsischen Antrag zufolge bis eine Woche vor dem Abferkeln nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen.
Als eine weitere Ausnahme sollen die Tiere maximal fünf Tage während der Rausche und Besamung der Sauen im Deckzentrum im Kastenstand gehalten werden dürfen.
Für Neu- und Umbauten soll der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung laut Antrag sofort gelten. Bestehenden Ställen will man eine Übergangsfrist von längstens zehn Jahren einräumen. Die Übergangsfrist soll sich um zwei Jahre verlängern, wenn der Betriebsinhaber spätestens ein halbes Jahr vor deren Ablauf einen Bauantrag für erforderliche Umbaumaßnahmen vorlegt. Im Einzelfall soll die Nutzung der bisherigen Haltungseinrichtung für eine weitere Frist von bis zu drei Jahren genehmigt werden können. Der Bund wird aufgefordert, für die notwendigen Maßnahmen Fördermittel bereitzustellen.
Mit den Übergangsfristen solle ein starker Strukturwandel einhergehend mit einer Abwanderung der Sauenhaltung aus Deutschland vermieden werden, so der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Kurzfristig sei es darüber hinaus erforderlich, die Ausgestaltung der jetzigen Abferkel- und Säugebereiche den tierschutzgerechten Bedürfnissen der Sauen anzupassen. Auch hierzu solle die Bundesregierung rechtliche Klarstellungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vornehmen.
Das Landvolk Niedersachsen kritisierte die Übergangsfrist von zehn Jahren selbst bei großzügiger Förderung als viel zu kurz. Allenfalls mit einem deutlich längeren Anpassungszeitraum im europäischen Gleichschritt sieht der Verband überhaupt noch Chancen für die Sauenhaltung in Niedersachsen. AgE
(16.08.2017)