Schmidt wirbt um Länderzustimmung zur Stoffstrombilanzverordnung

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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kämpft um die Stoffstrombilanzverordnung. In einem Schreiben an die Regierungschefs der Länder wirbt der Minister für eine Zustimmung zu der Vorlage in der entscheidenden Bundesratssitzung am 22. September. Schmidt will seinen Aufführungen zufolge die Verordnung nicht verkünden, sollte die Länderkammer Änderungen beschließen, die wesentlich über der von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundestag gebilligten Verordnung hinausgehen.
Für den Minister sind einige Ausschussempfehlungen rechtlich nicht haltbar und würden einem Inkraftsetzen im Wege stehen. Dabei geht es um die Forderungen, beim Geltungsbereich der Verordnung eine Bagatellgrenze für wirtschaftsdüngeraufnehmende Betriebe einzuführen, sowie ferner um die geforderte Ausdehnung der Verpflichtung zur Erstellung der Stoffstrombilanz generell auf Betriebe mit einer Biogasanlage und nicht nur viehhaltende Betriebe wie bislang vorgesehen. Schließlich betrifft dies auch die Empfehlung, auf eine Bewertung der Bilanzierungsergebnisse zu verzichten.
Schmidt weist darauf hin, dass die Landwirte auch ohne Verordnung gezwungen seien, ab dem 1. Januar 2018 Stoffstrombilanzen zu erstellen. Ohne eine Verordnung müssten sie jedoch ihre Aufzeichnung auf Unterlagen, Handlungsanweisungen und Modelle stützen, die von Beratern, Ingenieurbüros oder Universitäten angeboten würden. Mit Nachdruck warnt der Minister vor einem Flickenteppich an Vollzugsvorgaben innerhalb des Bundesgebiets, sollten die Länder jeweils eigene Vorschriften erlassen. AgE (14.09.2017)
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