Den Handlungsbedarf in der ländlichen Entwicklungspolitik unterstreicht der Präsident des Thünen-Instituts, Prof. Folkhard Isermeyer. In einem Betrag für die Zeitschrift Landentwicklung aktuell vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) äußert der Thünen-Präsident grundlegende Zweifel an der derzeitigen Ansiedlung dieses Politikbereichs auf der Ebene der Europäischen Union.
Während Handels-, Verteidigungs- und Klimaschutzpolitik sinnvollerweise von Brüssel aus betrieben werden sollte, sei Politik für ländliche Räume bei konsequenter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auf Ebene der Mitgliedstaaten und in Deutschland bei den Bundesländern zu verorten, so Isermeyer. Auf diese Weise würden politische Verantwortlichkeiten deutlich und die ländliche Entwicklungspolitik wäre stärker von Vielfalt, Innovation, Wettbewerb und Lernen von anderen Regionen gekennzeichnet.
Isermeyer räumt ein, dass eine dafür notwendige Grundsatzdebatte in der EU auf absehbare Zeit nicht sehr wahrscheinlich sei. Angesichts der großen europapolitischen Krisen sei nicht damit zu rechnen, dass mit der Gemeinsamen Agrarpolitik eine weitere Großbaustelle eröffnet werde. Umso mehr komme es darauf an, bei der anstehenden Reform eine deutliche Verschlankung und mehr Freiräume für die ländliche Entwicklungspolitik zu erreichen und damit Bund und Länder in die Lage zu versetzen, echte Strategien zu entwickeln.
Auf Bundesebene sieht der Thünen-Präsident die Notwendigkeit, die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Fragen der ländlichen Räume zu verbessern. Voraussetzung dafür wäre seiner Auffassung nach ein Ministerium, das die spezifischen Anliegen der ländlichen Räume in ihrer Gesamtheit versteht und darauf achtet, dass einzelnen Fachpolitikern auf die Bedingungen ländlicher Räume abgestimmt sind. Sie müssten so ineinander greifen können, dass sich die ländlichen Regionen gut entwickelt könnten. AgE
(10.10.2017)