Der durch Nmin-Probenahmen ermittelte N-Gehalt im Boden an mineralischem Stickstoff nimmt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des N-Düngebedarfes nach
Düngeverordnung (DüV) ein. Zunächst sind die Stickstoffbedarfswerte auf Basis des tatsächlichen Ertragsniveaus der angebauten Kulturen im Durchschnitt der letzten drei Jahre zu ermitteln.