Pflanzenschutz

DBV und IVA halten sich noch bedeckt

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Noch bedeckt halten sich sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Industrieverband Agrar (IVA) im Hinblick auf das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) für den Sommer angekündigte "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz". Die Diskussionsgrundlage dazu befindet sich in der Verbändeanhörung. DBV und IVA wollen ihren Stellungnahmen nicht vorgreifen. Auf Anfrage stellten die Pressesprecher beider Verbände am Montag (8.4.) und Dienstag (9.4.) fest, dass noch daran gearbeitet werde. Der DBV will seine Stellungnahme bis zum 19. April fertig haben. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte bereits zum Start des Beteiligungsprozesses vor einer pauschalen Reduktion um 50% bei allen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 gewarnt. Das würde den Gartenbau vor nicht bewältigbare Probleme stellen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen läuft bis zum 3. Mai. Bis Ende Juni sollen diese dann laut BMEL ausgewertet und das Programm erarbeitet werden.

An der landwirtschaftlichen Basis zeigt man sich indes über das "Ideenpapier" des Agrarressorts verärgert. Den Anlass dazu bildet insbesondere der schon vom ZVG angeprangerte Passus "Ziel ist es, - in Anlehnung an die Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission - bis 2030 die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50% zu verringern." Bekanntlich ist der Verordnungsvorschlag der Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), der dieses Ziel verfolgte, gescheitert.

Das BMEL spricht in dem Papier von einem "Dreiklang" an Maßnahmen: Erstens soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf allen Flächen ambitioniert reduziert, zweitens Rückzugsräume für die Biodiversität in der Agrarlandschaft geschaffen und drittens der Biodiversitätsschutz in Schutzgebieten wirksam ausgestaltet werden. Als mögliche Stellschrauben werden die Stärkung des Integrierten Pflanzenschutzes, der Ausbau des Ökolandbaus und die Fokussierung der Forschungsförderung auf alternative Pflanzenschutzverfahren genannt, außerdem die Prüfung weiterer Anreize für den Verzicht auf die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln gemeinsam mit den Ländern, die Schaffung von Refugialflächen, eine Wertschätzungsoffensive für Obst und Gemüse sowie die Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten.

Weiter heißt es, dass es auch wichtig sei, die externen Kosten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln weiter zu internalisieren. Angestrebt wird ein verbessertes Monitoring auf der Basis weiterentwickelter Indikatoren, die ein Nachjustieren ermöglichen. Hierbei sollen die im Rahmen verschiedener Volksbegehren für Artenvielfalt bereits erarbeiteten Pestizidreduktionsprogramme der Bundesländer, wie etwa Baden-Württemberg und Niedersachsen, berücksichtigt werden. "Wo immer möglich, nutzen wir Synergien", so das BMEL.

Entscheidung zu Glyphosat "falsch"

Hinsichtlich des gewollten Ausbaus des Ökolandbaus nennt das Ministerium weiterhin das Flächenziel von 30% bis zum Jahr 2030, da dieser ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auskomme, und Herbizide komplett verboten seien. Auf die Anwendung von Glyphosat soll die deutsche Landwirtschaft ungeachtet der EU-Neuzulassung verzichten. Zum betreffenden Kommissionsbeschluss heißt es, "wir halten diese Entscheidung für falsch, denn es gibt nach wie vor Datenlücken bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Biodiversität. Zudem fehlt es nach wie vor an einer EU-weiten, harmonisierten Bewertungsmethode für Biodiversität, um die Auswirkungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die Mitgliedstaaten zu berücksichtigen." Die in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bestehenden Einschränkungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel würden weitergeführt, so das BMEL. Gefördert werden soll die Entwicklung praxisnaher Strategien zur konservierenden, erosionsmindernden Bodenbearbeitung sowie für Mulch- und Direktsaatverfahren mit verringerter Herbizidanwendung.

GAP als wichtiger Hebel

Als einen wichtigen Hebel, um den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel signifikant zu reduzieren, sieht das BMEL die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Verwiesen wird darauf, dass die Anwendung derselben bei den meisten der 2023 eingeführten Öko-Regelungen verboten sei. Zur Förderung des Verzichts sei die Öko-Regelung 6 eingeführt worden, für die die Prämienhöhe auf 150 Euro angehoben worden sei. Erklärt wird ferner, dass die Agrarförderung nach 2027 konsequent nach dem Prinzip "öffentliches Geld für öffentliche Güter" erfolgen solle. Der Fördergrundsatz "Erschwernisausgleich Pflanzenschutz" in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) soll auf Flächen außerhalb der Natura 2000-Gebiete ausgeweitet, der Verzicht auf Pestizide in Trinkwasserschutzgebieten analog gefördert werden.

Zu den weiteren Maßnahmen zählt die Ankündigung des BMEL, darauf hinwirken zu wollen, dass die Themen Integrierter Pflanzenschutz, biologische Vielfalt und ökologischer Landbau in der Aus-, Fort- und Weiterbildung und in der Beratung wesentliche Inhalte bilden. Auch die unabhängige Beratung soll in diesem Sinne gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Auf der Nachfrageseite sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher für das "weniger perfekte Aussehen" von Gemüse und Obst sensibilisiert werden. Kooperationen zwischen Erzeugern und dem Handel, die auf eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln abzielen, will das BMEL ebenfalls stärken. Mit Blick auf die Erfassung der eingesetzten Mengen heißt es. "Wir werden eine Datenbank für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie ein Monitoring luftverfrachteter Pflanzenschutzmittel, das Kleingewässermonitoring und das Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften (MonViA) auf- und ausbauen." AgE (10.04.2024)
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