Von 3 Laubblätter entfaltet bis Ende des Traubenschlusses
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwandmengen
max. Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 32 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 2.5 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 400 bis 800 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
max, Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 32 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 2,5 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 400 bis 800 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungsende
20.05.2035
Anwendungsnr.
00A891-00/00-001
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet.
Weinbau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von 3 Laubblätter entfaltet bis Ende des Traubenschlusses
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwandmengen
max. Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 32 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 2.5 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 400 bis 800 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Weinrebe: 3 Tage
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.