In zwei großen Geflügelbetrieben in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist die Geflügelpest ausgebrochen. Rund 140 000 Tiere mussten aus Seuchenschutzgründen gekeult werden. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium Mittwoch mitteilte, wurde die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vom Typ H5N1 in einem Legehennenbetrieb mit 17 000 Tieren in Wangels im Landkreis Ostholstein amtlich bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Legehennen des Betriebes sei bereits erfolgt.
Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens 3 km und einer Überwachungszone von mindestens 10 km besteht. Dort gelten strenge Vorgaben für Geflügelhaltungen. Lebendes Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Schutzzonen eine Aufstallpflicht für Geflügel. Das Kieler Agrarressort appellierte noch einmal dringend an alle Halter, zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Am vergangenen Montag meldete bereits das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen einen Geflügelpestausbruch in einer Junghennenaufzucht in Dellbrück im Kreis Paderborn. Es mussten 122 000 Tiere gekeult werden. Dort wurden ebenfalls Schutzzonen und eine Aufstallpflicht erlassen. "Deutschland und Europa erleben seit Oktober 2020 die bisher schwerste Seuchenlage der aviären Influenza", erklärte Nordrhein-Westfalens Agrarressortchefin Silke Gorißen. Alle Geflügelhalter müssten weiterhin wachsam sein und konsequent die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.
Dem Ministerium in Düsseldorf zufolge hat es in den Wintermonaten 2022/23 bereits mehr als 20 Einschleppungen der HPAI in nordrhein-westfälische Geflügelhaltungen gegeben. In Schleswig-Holstein waren seit Jahresbeginn drei kleinere Haltungen betroffen. Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gab es seit dem 1. Januar 2023 bundesweit in elf Bundesländern bereits 37 Nachweise der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen. AgE/dw
(24.02.2023)