Hofabgabeklausel

Mehrkosten durch Abschaffung der Hofabgaberegelung trägt der Bund

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Der Bund wird die Mehrausgaben infolge der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Rentenvoraussetzung in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) tragen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu möglichen Finanzierungslücken in der Alterskasse bestätigt. Für das Jahr 2019 wird ein Mehrbedarf von rund 48 Mio Euro wegen der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung sowie der Absenkung des Solidarzuschlags in der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKV) erwartet und mit einer höheren Inanspruchnahme von Rentenleistungen gerechnet.
Dies führt nach Ansicht der Bundesregierung aber zu keinem Fehlbetrag bei der Finanzierung der landwirtschaftlichen Alterskasse, weil der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben zu tragen habe. Es bleibe nun im Haushaltsvollzug abzuwarten, ob der Mehrbedarf im Rahmen des bestehenden Deckungsverbundes aufgefangen werden könne, heißt es in der Antwort.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im vergangenen September zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2019 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) noch nicht festgestanden habe, in welcher Form der Gesetzgeber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen würde. Mögliche Mehrausgaben, die durch die Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung entstünden, hätten daher entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei der Haushaltsaufstellung der SVLFG nicht berücksichtigt werden dürfen. Ein Nachteil für die Rentenberechtigten entstehe dadurch nicht.
Zur Kritik des Bundesrechnungshofs an der SVLFG, wonach diese die Obergrenzen der Verwaltungs- und Verfahrenskosten erreicht habe, den ihr aufgetragenen Personalabbau unzulänglich steuere und die dadurch erreichten Einsparungen nicht nachhaltig seien, erklärt die Bundesregierung, dass sie zum Bericht der SVLFG über deren Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten Stellung genommen habe. Sie gehe davon aus, dass auf dieser Basis zunächst die parlamentarischen Gremien beraten würden, so die Regierung. Die weitere Entwicklung innerhalb der SVLFG werde unabhängig davon auch weiterhin durch die Aufsichtsbehörde sowie das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium begleitet. AgE (25.01.2019)
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