Düngeverordnung

Umweltminister diskutieren über strengere Dünge- und Emissionsvorgaben

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Die Umweltministerkonferenz (UMK) wird aller Voraussicht nach den Druck auf eine Verschärfung der Düngeverordnung erhöhen. In einem Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg und Thüringen für das Treffen kommende Woche in Hamburg wird der Bund aufgefordert, die Verordnung von 2017 "umfassend und zügig" anzupassen. Eine zu überarbeitende, fachlich ambitionierte Düngeverordnung sei ein geeignetes Instrument, "mit dem der zu hohen Belastung mit Stickstoff entgegengewirkt werden muss", heißt es in dem Vorschlag.
Darin betonen die beiden Länder ausdrücklich auch die Notwendigkeit, die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft zu senken. Ihrer Auffassung nach sollten flüssige Wirtschaftsdünger auf bestelltem Acker oder Grünland künftig nur mit Injektions- und Schlitztechniken, bodennahen Schleppschuhverfahren oder nach vorheriger Neutralisierung ausgebracht werden dürfen.
Gefordert wird zudem, die Vorsorgeanforderungen zur Minderung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft zu stärken. So sollen dem Vorschlag zufolge die unteren Schwellenwerte für die Genehmigungsbedürftigkeit nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) für Tierhaltungsanlagen für Schweine und Geflügel sowie für Anlagen zur Lagerung von Gülle und Gärrückständen um rund ein Drittel abgesenkt werden.
Niedersachsen hält eine solche Regelung für nicht ausreichend. In einem Änderungsantrag plädiert das Umweltressort des Landes zusätzlich dafür, im Rahmen der laufenden Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) weitreichende Anforderungen zu Emissionsbegrenzungen der Abluft aus Tierhaltungsanlagen und der Emissionen auf Güllebehältern zu erlassen. AgE (05.05.2019)
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