Bodenmarkt

Handlungsdruck auf dem Bodenmarkt hält unvermindert an

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Nach wie vor ungelöst sind nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums die Probleme auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. "Das Thema hat nichts an Brisanz verloren", sagt Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens im Interview. Dies gelte sowohl für den Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen als auch für das Engagement von überregionalen Investoren auf dem Bodenmarkt.
Einschätzungen, der Einstieg von Investoren betreffe nur Einzelfälle, weist Aeikens als falsch zurück. Gleichzeitig räumt er allerdings ein, dass die Datenlage zu den Aktivitäten von Investoren in der Landwirtschaft nach wie vor unbefriedigend sei. Hier bestehe eindeutig Nachholbedarf, so der Staatssekretär. Seiner Auffassung nach würde sich die Datenlage wesentlich verbessern, "wenn die Länder endlich Anteilskäufe in das Bodenrecht einbeziehen würden". Der Bund stehe den Ländern unterstützend zur Seite, etwa indem die eigens eingesetzte Arbeitsgruppe wesentliche Rechtsfragen kläre. Auf dieser Grundlage könnten die Länder entsprechende Gesetzentwürfe ausarbeiten.
Für Juli kündigt Aeikens einen Kabinettsbeschluss zur Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes an. Ziel der Gesetzesnovelle sei es, die Gestaltungsspielräume beim Kauf von Unternehmensanteilen zu verengen. Dazu sei vorgesehen, die Beteiligungsgrenze von 95 % auf 90 % zu senken und die Haltefrist von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Aeikens räumt ein, dass dies aus seiner Sicht nicht weit genug geht und er sich unter agrarstrukturellen Gesichtspunkten insbesondere eine weitergehende Verlängerung der Haltefrist gewünscht hätte. AgE (26.05.2019)
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