Geflügelpest

Niederlande verschärfen Vorsichtsmaßnahmen gegen H3N1-Virus

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Auch in den Niederlanden können künftig Geflügelbestände gekeult werden, die mit der gering pathogenen aviären Influenza (LPAI) des Virustyps H3N1 infiziert sind. Dies hat Landwirtschaftsministerin Carola Schouten entschieden. Demnach ist auch vorgesehen, die betroffenen Geflügelhalter aus dem Tiergesundheitsfonds (DGF) zu entschädigen. Darüber hinaus sollen Verbringungsverbote für Geflügel im Umkreis von 1 km um den betroffenen Betrieb verhängt und gegebenenfalls andere Geflügelbestände in dem Seuchengebiet auf eine Infektion untersucht werden.
Die Ressortchefin begründete ihre Entscheidung mit dem Argument, dass sich der H3N1-Virus rasch ausbreiten und dem niederländischen Geflügelsektor großen wirtschaftlichen Schaden zufügen könne. Allerdings betonte sie, dass es sich um eine sehr außergewöhnliche Situation handle, weil die Infektion mit H3N1 zwar nicht bekämpfungspflichtig sei, aber die Merkmale einer bekämpfungspflichtigen Krankheit aufweise. Deshalb könne ihre Entscheidung nicht maßgeblich für das Vorgehen gegen andere, sehr schädliche Geflügelkrankheiten sein. Jede Krankheit und Situation sei spezifisch und werde deshalb von Fall zu Fall beurteilt, stellte Schouten klar.
Die niederländischen Geflügelhalter hatten in den vergangenen Monaten auf entsprechende Vorsichtsmaßnahmen gedrängt, nachdem der H3N1-Virus im benachbarten Belgien zu umfangreichen Verlusten geführt hatte. Bereits im Juli hatte die Brüsseler Regierung daraufhin entschieden, dass die Föderale Behörde für Lebensmittelsicherheit (FAVV) künftig auch die Keulung von H3-infiziertem Geflügel anordnen könne. Bis dahin konnte die FAVV diese rigorose Maßnahme zur Bekämpfung der Krankheit nur bei hochpathogenen Virusvarianten ergreifen. Zu diesem Zeitpunkt waren in Flandern aber bereits mehr als 80 Geflügelherden von dem H3N1-Virus infiziert worden. Auch in Belgien sollen die betroffenen Geflügelhalter künftig aus einem Tiergesundheitsfonds entschädigt werden. AgE (02.09.2019)
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