Düngeverordnung

Bundesregierung reicht Vorschläge ein

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Die Bundesregierung hat ihre Vorschläge zur Verschärfung der Düngeverordnung heute wie vereinbart offiziell der Europäischen Kommission übermittelt. Zuvor hatten sich das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, die zum Teil über die Ende August bekannt gewordenen Pläne hinausgehen. Die Kommission wird den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen.
Die abgestimmten Vorschläge der Ressorts sehen unter anderem vor, die Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland in den Herbst- und Wintermonaten sowie für Festmist von Huf- oder Klauentieren zu verlängern. Vergrößert werden sollen die Gewässerabstände mit Düngeverbot in Hanglagen. Für Gewässerrandstreifen an Hängen soll eine Verpflichtung zur Begrünung eingeführt werden.
Die Ausbringung von Festmist auf oberflächlich gefrorenem Boden soll auf 120 kg N/ha begrenzt werden. Für phosphathaltige Düngemittel soll eine flächendeckende Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar eingeführt werden. Zudem wurde der Kommission ein detaillierter und aktualisierter Zeitplan zur Änderung der Düngeverordnung mit der offiziellen Mitteilung vorgelegt.
In Berlin geht man nach den bisherigen Gesprächen mit der Generaldirektion Umwelt davon aus, dass die deutschen Vorschläge in Brüssel Zustimmung finden werden und es nicht zu einer Verurteilung Deutschlands im Vertragsverletzungsverfahren kommt. Ende August hatten die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze sowie EU-Umweltkommissar Karmenu Vella ihre Absicht bekräftigt, mit der Kommission in allen Punkten zu einer "einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung" zu gelangen. AgE (27.09.2019)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl