Düngeverordnung

Bundesrat soll Neuregelung im April 2020 beschließen

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium drückt bei der von der EU-Kommission geforderten Anpassung der Düngeverordnung aufs Tempo. Dem Vernehmen nach will das Ressort noch vor Weihnachten die Ressortabstimmung über seinen Änderungsentwurf einleiten. Parallel dazu sollen die Stellungnahmen von Ländern und Verbänden angefordert werden.
Die Novelle der Düngeverordnung soll im Frühjahr 2020 vom Bundesrat beschlossen werden. Angestrebt wird die Plenumssitzung im April. Dies wird aber nur zu erreichen sein, wenn die Länder einer Verkürzung von Beratungsfristen zustimmen und aus ihren Reihen keine grundlegenden Änderungswünsche kommen, die den bereits nach Brüssel übermittelten Kompromissvorschlag wieder in Frage stellen.
Dazu zählt inzwischen eine Regelung zum Umgang mit der auch für Grünland geforderten Stickstoff-Unterdüngung um 20 % in Roten Gebieten. Den Vorstellungen der Bundesregierung zufolge soll Grünland von dieser Vorgabe ausgenommen werden dürfen, wenn der Anteil der betroffenen Flächen die Grenze von 20 % in dem betreffenden Roten Gebiet nicht überschreitet. Zudem sollen die Länder im Rahmen des geplanten Monitorings den Nachweis führen müssen, dass durch die Ausnahme die Nitratbelastung im Grundwasser nicht steigt.
Die Bundesregierung hofft, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie und damit drohende empfindliche Strafzahlungen abwenden zu können. Zuletzt hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bekräftigt, dass man Strafzahlungen unter allen Umständen vermeiden wolle. AgE (07.12.2019)
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