Besorgt über die Verschärfungen der Sanktionen bei wiederholten, geringfügigen Cross Compliance-Verstößen haben sich die Landwirtschaftsminister der Länder geäußert. Entgegen den aktuellen Verlautbarungen von EU-Agrarkommissars Phil Hogan handele es sich dabei nicht um ein spezifisches nationales Problem, sondern um eines, das sich aus der Umsetzung des bestehenden EU-Rechts ergebe, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz, der heute in Göhren-Lebbin gefasst wurde.
Danach soll sich der Bund mit Nachdruck auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das Frühwarnsystem nicht bereits bei wiederholter Feststellung von wenigen verfristeten Meldungen von Tierbewegungen zu erheblichen Prämienkürzungen für die Landwirte führt. Die Länder erwarten von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, dass er das Thema im Agrarrat vorbringt, sollten die Kommissionsdienststelle weiterhin an einer harten Auslegung bei der Umsetzung des Frühwarnsystems festhalten. Dann muss den Ländern zufolge eine Änderung des Basisrechts geprüft werden. AgE
(18.04.2016)