Altes EEG mit EU-Recht vereinbar

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Die Europäische Kommission hat die Beilegung des Streits mit der Bundesregierung um das alte, Ende Juli ausgelaufene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestätigt. Wie die Brüsseler Behörde heute mitteilte, stehen Beihilfen, die im Rahmen des EEG von 2012 gewährt wurden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang. Ferner genehmigte die Kommission die meisten Teilbefreiungen von der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte im Sommer noch mit dem damaligen EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia ausgehandelt, dass stromintensive Unternehmen Nachzahlungen der EEG-Umlage von 30 Mio Euro für die Jahre 2013 und 2014 leisten müssen. Außerdem akzeptierte die Bundesregierung die Einwände der Kommission gegen das Grünstromprivileg im alten EEG 2012 und einigte sich auf eine zweckgebundene Zahlung von 50 Mio Euro für ein EU-Infrastrukturprojekt.
Almunias Nachfolgerin Margrethe Vestager erklärte heute, der Beitrag, der von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Verbrauchern zur Finanzierung erneuerbarer Energien gefordert werde, müsse fair sein. Gleichzeitig müsse man die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie schützen. AgE (27.11.2014)
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