Umbau der Tierhaltung

Ampel bringt Baurechtsnovelle auf den Weg

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Die Koalition macht ihre Ankündigung wahr und bessert den Gesetzentwurf zur Erleichterung des tierwohlgerechten Stallumbaus nach. Laut vorliegendem Entwurf soll die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich beim Umbau von bestimmten gewerblichen Tierhaltungsanlagen erhalten bleiben. Diese Regelung soll unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Errichtung eines Ersatzbaus gelten. Der Gesetzentwurf wurde gestern Abend in erster Lesung im Bundestag beraten. Er soll Mitte Juni gemeinsam mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen werden.

Beziehen soll sich die Regelung auf bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, die Ställe den Anforderungen an die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorgesehenen Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio anzupassen. Durch die Baumaßnahme sollen die Grundfläche und die Höhe der Anlage vergrößert werden dürfen, wenn die vor dem Umbau geltende Höchsttierzahl eingehalten wird.
Gelten soll die Regelung für Tierhaltungsanlagen, die 2013 aufgrund einer Baurechtsänderung ihre Privilegierung verloren haben. Diese Ställe erhalten nunmehr für die genannten Maßnahmen Bestandsschutz. Die Regelung soll unter bestimmten Bedingungen auch für Ersatzbauten greifen. Dazu zählt, dass mit dem Ersatzbau keine stärkere Belastung des Außenbereichs zu erwarten ist, der Standort im räumlichen Zusammenhang mit dem Standort der zurückzubauenden Anlage steht und die Errichtung des Ersatzbaus mit Nachbarschaftsinteressen zu vereinbaren ist.
"Wir ändern das Baugesetzbuch, um Tierhaltern, die ihren Tieren mehr Platz und eine tierwohlgerechte Haltung bieten wollen, den Umbau ihrer Ställe zu ermöglichen", erläuterte die stellvertretende baupolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Franziska Mascheck. Wer jedem einzelnen Tier mehr Platz bieten möchte, könne dafür zukünftig größer bauen, solange die Tieranzahl gleichbleibe. AgE/rm (21.04.2023)
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