Umbau der Tierhaltung

Ampel bringt Baurechtsnovelle auf den Weg

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Fotolia
Die Koalition macht ihre Ankündigung wahr und bessert den Gesetzentwurf zur Erleichterung des tierwohlgerechten Stallumbaus nach. Laut vorliegendem Entwurf soll die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich beim Umbau von bestimmten gewerblichen Tierhaltungsanlagen erhalten bleiben. Diese Regelung soll unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Errichtung eines Ersatzbaus gelten. Der Gesetzentwurf wurde gestern Abend in erster Lesung im Bundestag beraten. Er soll Mitte Juni gemeinsam mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen werden.

Beziehen soll sich die Regelung auf bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, die Ställe den Anforderungen an die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorgesehenen Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio anzupassen. Durch die Baumaßnahme sollen die Grundfläche und die Höhe der Anlage vergrößert werden dürfen, wenn die vor dem Umbau geltende Höchsttierzahl eingehalten wird.
Gelten soll die Regelung für Tierhaltungsanlagen, die 2013 aufgrund einer Baurechtsänderung ihre Privilegierung verloren haben. Diese Ställe erhalten nunmehr für die genannten Maßnahmen Bestandsschutz. Die Regelung soll unter bestimmten Bedingungen auch für Ersatzbauten greifen. Dazu zählt, dass mit dem Ersatzbau keine stärkere Belastung des Außenbereichs zu erwarten ist, der Standort im räumlichen Zusammenhang mit dem Standort der zurückzubauenden Anlage steht und die Errichtung des Ersatzbaus mit Nachbarschaftsinteressen zu vereinbaren ist.
"Wir ändern das Baugesetzbuch, um Tierhaltern, die ihren Tieren mehr Platz und eine tierwohlgerechte Haltung bieten wollen, den Umbau ihrer Ställe zu ermöglichen", erläuterte die stellvertretende baupolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Franziska Mascheck. Wer jedem einzelnen Tier mehr Platz bieten möchte, könne dafür zukünftig größer bauen, solange die Tieranzahl gleichbleibe. AgE/rm (21.04.2023)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Umbau der Tierhaltung
Antragsstart für Tierwohlprämien
02.04.2024 — Vier Wochen nach Beginn der investiven Förderung können Schweinehalter nunmehr auch Anträge auf eine Förderung der laufenden Mehrkosten infolge von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls stellen. Insgesamt stehen für das Bundesprogramm 1 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 150 Mio. Euro in diesem Jahr.
Tierwohlcent
Holzenkamp gegen Flaschenhals-Lösung
26.03.2024 — Leidtragende einer Verbrauchsteuer auf Fleisch, die an Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben erhoben würde, wären laut Raiffeisenverband die Erzeuger. Stattdessen fordert der DRV eine Steuer auf Endverbraucherebene. Notwendig sei eine bürokratiearme Lösung.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Umbau der Tierhaltung
Investitionsförderung für Tierwohlumbau angelaufen
15.03.2024 — Das Förderprogramms zum Umbau der Tierhaltung ist angelaufen. Die ersten Anträge sind eingegangen. Minister Cem Özdemir ist zufrieden. Das Programm wertet er als weiteren Schritt aus der Krise. Der Grünen-Politiker verweist auf seinen Vorschlag für einen "Tierwohlcent" zur langfristigen Finanzierung.

xs

sm

md

lg

xl