Anteilserwerb weitgehend von der Grunderwerbsteuer befreit

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Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den Anteilserwerb von landwirtschaftlichen Unternehmen und deren steuerlichen Auswirkungen vor. In seiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Agrarsprechers Friedrich Ostendorff verweist der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundesfinanzministerium, Dr. Michael Meister, auf die Zuständigkeit der Bundesländer für die Grunderwerbsteuer.
Meister spricht sich zudem gegen eine Absenkung der derzeit geltenden Schwelle von 95 % aus. Beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen von landwirtschaftlichen Unternehmen fällt erst dann Grunderwerbsteuer an, wenn mindestens 95 % der Anteile übernommen werden. Diese Grenze sei aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht erforderlich, da nur die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft mit dem Erwerb eines Grundstücks gleichgestellt werden könne, argumentiert Meister.
Eine Absage erteilt der Staatssekretär auch der Forderung nach Abschaffung der Doppelbesteuerung in Vorkaufsfällen nach dem Reichssiedlungsgesetz. Zur Begründung führt der CDU-Politiker das grundsätzliche Interesse der obersten Finanzbehörden der Länder an, die Zahl der Steuerbefreiungstatbestände zu begrenzen.
Ostendorff nannte es einen Skandal, dass Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen nach wie vor weder erfasst noch wirklich reguliert würden. Damit werde Kapitalinvestoren Tür und Tor geöffnet und es drohe „der Ausverkauf unserer Landwirtschaft“. Der Grünen-Politiker rief die Koalition auf, diese Gesetzeslücke endlich zu schließen. AgE (08.04.2016)
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