Gesetzlicher Mindestlohn

Arbeitgeber kritisieren vorgeschlagene Anhebung

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Die geplante schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 stößt in der Agrarbranche auf Unverständnis. Zwar habe sich die Mindestlohnkommission bemüht, der pandemiebedingten wirtschaftlichen Unsicherheit mit einer moderaten Anpassung im kommenden Jahr Rechnung zu tragen, räumte die Geschäftsführerin vom Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Nicole Spieß, gegenüber AGRA-EUROPE ein. Es sei jedoch in keiner Weise nachvollziehbar, "wie inmitten der tiefsten Rezession der Nachkriegszeit eine Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro und damit um fast 12 % ab Juli 2022 beschlossen werden konnte".
Spieß wies darauf hin, dass gerade Sonderkulturbetriebe mit einem hohe Arbeitskräftebedarf in der zweiten Jahreshälfte, etwa zur Ernte von Gurken, Kohl, Stein- und Kernobst oder im Weinbau, durch die Lohnerhöhungen jeweils zum 1. Juli über Gebühr belastet würden. Das gelte insbesondere für die Lohnsteigerung zum 1. Juli 2022. Diese Erhöhung weiche zudem deutlich vom Kriterium der nachlaufenden Tariflohnentwicklung ab und greife damit auch unmittelbar in das Tarifgeschehen ein, kritisierte die Geschäftsführerin.
Die Mindestlohnkommission hatte am Dienstag ihren dritten Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015 vorgelegt. Der Vorschlag sieht eine Anhebung von 9,35 Euro auf 9,50 Euro zum 1. Januar und auf 9,60 Euro zum 1. Juli 2021 vor. Mit Jahresbeginn 2022 soll der Mindestlohn zunächst auf 9,82 Euro und zum 1. Juli dann auf 10,45 Euro steigen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, den Vorschlägen der Kommission zu folgen und sie per Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Im Herbst will der Minister Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Mindestlohns unterbreiten. Heil: "Der Mindestlohn ist gut, aber er kann noch besser werden." AgE (03.07.2020)
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