Aufstallungsgebot auch bei niedrigpathogenen Geflügelpesterregern

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Das Bundeslandwirtschaftsministerium reagiert auf mögliche Gefahren durch weniger virulente Erreger der Geflügelpest. Nach der jetzt dem Bundesrat zugeleiteten Zweiten Verordnung zur Änderung der Geflügelpestverordnung soll künftig bereits bei amtlicher Feststellung niedrigpathoger aviärer Subtypen (NPAI) ein Aufstallungsgebot in einem Sperrgebiet gelten. Wissenschaftler gehen davon aus, dass NPAI vor allem in Hausgeflügelbeständen zu hochpathogenen Varianten mutieren können.
Darüber hinaus soll mit der Verordnung wieder die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen im Freien ermöglicht werden. Ferner soll die zuständige Behörde im Seuchenfall von der Tötung von Tauben absehen können. Konkretisiert werden soll der bestehende behördliche Zustimmungsvorbehalt beim Versand von Geflügel zur sofortigen Schlachtung aus einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet.
Mitte März hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko in Deutschland für die Einschleppung und Verbreitung von hochpathogenen Influenzaviren (HPAIV) in Hausgeflügelbestände durch die legale Einfuhr aus Drittländern sowie den Personen- und Fahrzeugverkehr als gering eingeschätzt. Ein mäßiges Risiko gilt laut FLI für das innergemeinschaftliche Verbringen von Geflügel und die illegale Einfuhr aus Drittländern. Für eine Einschleppung und Verbreitung über Wildvögel bestehe nach wie vor ein geringes bis mäßiges Risiko, das sich aber durch die Zugaktivität der Tiere voraussichtlich ab August erhöhen werde. AgE (07.05.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.
NABU-Umfrage zum Wolf
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
02.05.2024 — Laut einer forsa-Umfrage freuen sich drei Viertel der Menschen hierzulande über die Rückkehr des Wolfes. Außerdem sieht die Mehrheit in dem Tier keine Bedrohung für den Menschen. Etwa 62% gehen davon aus, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Der Naturschutzbund Deutschland setzt auf Herdenschutz und fordert eine sachlichere Diskussion zum Wolf.
Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.

xs

sm

md

lg

xl