Ausbau der Biomassenutzung durch EEG-Novelle ausgebremst

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Ein geändertes Förderregime und insbesondere die zurückliegende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben den Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse stark abgebremst. Das bestätigt der Monitoring-Zwischenbericht zur „Stromerzeugung aus Biomasse“, den das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt hat. Wie im Bericht deutlich gemacht wird, verlangsamte bereits die im Jahr 2012 geänderte Fördersystematik für Strom aus Biomasse im Rahmen des EEG den Ausbau von Biogasanlagen. Die erneute Novellierung des EEG zum 1. August 2014 verstärkte diesen Trend.
Nach Angaben des DBFZ wurden deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2014 und seit Anfang dieses Jahres hauptsächlich nur noch Güllekleinanlagen gebaut, die weiterhin eine gesonderte Vergütungsklasse haben. Die Stromerzeugung aus Biomasse legte zwischen 2013 und 2014 nur noch um 1,84 TWh auf 38,17 TWh zu und fiel damit deutlich hinter die Ausbauraten früherer Jahre zurück. Dabei produzierten Biogasanlagen zur Vor-Ort-Verstromung im vergangenen Kalenderjahr 27,58 TWh Strom, Biomethan-Blockheizkraftwerke rund 1,54 TWh. Anlagen zur energetischen Nutzung fester Biomasse etwa 8,7 TWh und Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke 0,34 TWh Strom.
Laut DBFZ-Bericht sind derzeit in Deutschland insgesamt rund 7 800 Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung und einer installierten elektrischen Leistung von insgesamt etwa 4 500 MW in Betrieb. Als Substrate werden vor allem tierische Nebenprodukte wie Gülle und Festmist sowie nachwachsende Rohstoffe eingesetzt. Auf die Energie bezogen sind die nachwachsenden Rohstoffe mit einem Anteil von 79 % die wichtigsten Substrate; daran hat wiederum Maissilage mit 72 % den größten Anteil. AgE (25.08.2015)
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