Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Alexander Bonde fordert, dass im Weinbau die künftige Vergabe von Neuanpflanzungsrechten in regionaler Verantwortung liegen sollte. Nur so könnten regionale Qualitätsregeln und Strukturentwicklungen optimal berücksichtigt werden, erklärte Bonde heute anlässlich von politischen Gesprächen in Brüssel. Ich kann nur davor warnen, dass zukünftig zentralistisch entschieden wird, welche Flächen ab 2016 neu bepflanzt werden dürfen. Wir brauchen hier definitiv Subsidiarität und Entscheidungsmöglichkeit der Regionen, so der Minister.
Wie das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium erläuterte, gelten die neuen EU-Vorgaben für das Anpflanzen von Weinreben ab dem 1. Januar 2016 bis Ende 2030. Dabei könnten die Mitgliedsstaaten begrenzte Neuanpflanzungen genehmigen. Derzeit sei für Deutschland eine Zuwachsmarge von 0,5 % pro Jahr als Anteil der aktuellen Rebfläche vorgesehen. Dies wären laut Ministerium rund 500 ha jährlich, bezogen auf die gesamte Bundesrepublik. AgE
(06.12.2014)