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Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Beibehaltung der Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte und steht einer Anpassung grundsätzlich offen gegenüber. Das geht aus einer Erklärung des DBV-Präsidiums hervor, in der Stellung zu den Vorschlägen der Koalitionsparteien im Bundestag zur neuerlichen Modifizierung der Hofabgaberegelung genommen wird. Demnach ist aus Sicht des Bauernverbandes die vorgesehene Erhöhung des sogenannten Rückbehalts vertretbar, solange die Hofabgaberegelung im Grundsatz bestehen bleibt.
Nach Ansicht des DBV ist auch die vorgeschlagene Übernahme der Regelung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Zuschläge bei einem späteren Rentenbezug zu zahlen, systemgerecht. Ebenso befürwortet wird eine Stärkung der eigenständigen Rentenrechte der Ehegatten, bei der der Rentenbezug des einen Ehegatten nicht mehr davon abhängig ist, ob der andere Ehegatte den Betrieb abgegeben hat. Die vorgeschlagene Erweiterung der Möglichkeiten der Abgabe des Betriebes an den Ehegatten - wenn der abgebende Landwirt teilweise erwerbsgemindert nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung ist - unterstützt und begrüßt der DBV. Die Vorschläge der Regierungsparteien sollten nach seiner Ansicht nunmehr zügig umgesetzt werden.
Der Bauernverband macht aber auch darauf aufmerksam, dass die neu gestaltete Hofabgaberegelung auf jeden Fall eine intensive Beratung der Praxis verlange, damit den Bauernfamilien keine steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile entstünden. AgE
(28.06.2015)