Bauernverband begrüßt mögliches Ende der Prüfung des „Aktiven Landwirtes“

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Vorschlag der EU‑Kommission zur Vereinfachung der Antragsbürokratie beim „Aktiven Landwirt“ als „einen mutigen und richtigen Schritt“ begrüßt. Nach dem gestern vorgelegten Entwurf der sogenannten Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können die Mitgliedstaaten ab dem Antragsjahr 2018 auf die komplizierte Nachweisführung für den „Aktiven Betriebsinhaber“ vollständig verzichten, müssen dies aber bis zum 1. August 2017 mitteilen.
Der DBV forderte Bund und Länder auf, nun diese Möglichkeit zu nutzen, da die Nachweispflichten „sehr bürokratisch“ seien und nicht zu dem Ziel führten, die Förderung auf aktive Landwirte zu konzentrieren. Zugleich betonte der Bauernverband, dass die Flächenzahlungen der EU-Agrarförderung nach wie vor nur auf Flächen gewährt werden dürften, die tatsächlich landwirtschaftlich genutzt würden.
Der DBV vermisst in der Omnibus-Verordnung eine Klarstellung der Definition von Dauergrünland, so wie sie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in der vergangenen Woche angeregt hatte. Nach Auffassung des Verbandes darf der mehrjährige Anbau von Grünfutterpflanzen mit wechselnden Kulturen nicht zur Entstehung von Dauergrünland führen. Dabei handele es sich ebenso wie bei brachliegenden Flächen um Elemente einer Fruchtfolge landwirtschaftlicher Betriebe, so der DBV. AgE (16.09.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Landwirtschaft
Immer weniger Arbeitskräfte
06.05.2024 — Die Landwirtschaft in Deutschland zählt immer weniger Beschäftigte. Laut der jüngsten Agrarstrukturerhebung waren es im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte und damit 7% weniger als bei der Zählung 2020. Maßgeblich war der starke Rückgang der Zahl der Saisonarbeitskräfte um 12% sowie der Familienarbeitskräfte um 8%. Hingegen nahm die Zahl der ständigen Arbeitskräfte um 3% zu.
EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.
NABU-Umfrage zum Wolf
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
02.05.2024 — Laut einer forsa-Umfrage freuen sich drei Viertel der Menschen hierzulande über die Rückkehr des Wolfes. Außerdem sieht die Mehrheit in dem Tier keine Bedrohung für den Menschen. Etwa 62% gehen davon aus, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Der Naturschutzbund Deutschland setzt auf Herdenschutz und fordert eine sachlichere Diskussion zum Wolf.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.

xs

sm

md

lg

xl