Angesichts der Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie hat der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Forderung nach einem zügigen Abschluss der Novelle zur Düngeverordnung durch Bund und Länder bekräftigt. Der DBV wies heute in Berlin darauf hin, dass die Klage auf der alten Düngeverordnung basiere und die weitreichenden Einschnitte in die Düngung durch die Novelle der Düngeverordnung nicht berücksichtigt worden seien. Der Bauernverband appellierte an die Bundesländer, im anstehenden Bundesratsverfahren keine weiteren Veränderungen vorzunehmen, um den Prozess der Verabschiedung der Verordnungsnovelle nicht zu verzögern.
Darüber hinaus mahnte der DBV, dass die Klageeinreichung der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht dazu missbraucht werden dürfe, bei der laufenden Novelle der Düngeverordnung noch schärfere Regelungen draufzusatteln oder den Grundsatz aufzugeben, dass die Düngung am Bedarf der Kulturen orientiert werden müsse.
Der aktuelle Nitratbericht 2016 weise nach Aussagen des Umweltbundesamtes bei einer bundesweiten Betrachtung für Deutschland keine Verschlechterung der Gewässerqualität aus, betonte der DBV. Es gebe zwar regionale Unterschiede, aber bundesweit hätten hiernach in den Jahren 2012 bis 2014 genauso wie im Zeitraum 2008 bis 2011 rund 82 % der Messstellen des bundesweit repräsentativen Nitratmessnetzes den strengen Trinkwassergrenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter eingehalten. AgE
(08.11.2016)