Insektenschutz

Bauernverband setzt auf Kooperation statt Ordnungsrecht

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt in Sachen Insektenschutz auf Kooperation statt Ordnungsrecht. "Insektenschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Landwirten", erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute bei einem Pressegespräch zu dem von der Bundesregierung geplanten Insektenschutzgesetz, das sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Der Gesetzentwurf müsse im Kern überarbeitet und auf Kooperation gemeinsam mit den Landwirten ausgerichtet werden. Gleichzeitig müsse kooperativen Länderinitiativen wie in Niedersachsen oder Baden-Württemberg Vorrang vor Regelungen des Bundes eingeräumt werden, forderte Krüsken.


Im Gegenzug müsse auf ordnungsrechtliche Verbote und Unterschutzstellungen verzichtet werden, gerade mit Blick auf den von der Politik gegenüber Landwirten ausgesprochenen Vertrauensschutz bei Gebietsausweisungen im Rahmen der europäischen Naturschutzrichtlinie Natura 2000, beim Grünlanderhalt und bei der Pflege von Streuobstwiesen, so der DBV-Generalsekretär. Zudem müsse der Ausgleich für Leistungen im Naturschutz verpflichtend gesetzlich verankert werden.
Für notwendig hält der Bauernverband darüber hinaus eine Folgenabschätzung hinsichtlich der flächenmäßigen und wirtschaftlichen Betroffenheit. Anstelle eines Katalogs von Auflagen und Verboten müsse die Bundesregierung mit dem Berufsstand und dem Naturschutz ein gemeinsames "Bundesprogramm Insektenschutz zur Stärkung der Kooperation im Insektenschutz in der Agrarlandschaft" auf den Weg bringen, so der Vorschlag des DBV.
Der Verband ist nach Angaben seines Generalsekretärs zuversichtlich, dass es beim geplanten Insektenschutzgesetz noch zu substanziellen Nachbesserungen zugunsten der Landwirtschaft kommen wird. Zum einen seien sich das Bundesagrar- und das Bundesumweltressort noch nicht in allen Fragen einig, begründete Krüsken seine Zuversicht mit Blick auf den noch für 2020 erwarteten Kabinettsbeschluss. Auch werde im anschließenden parlamentarischen Verfahren sicherlich noch "der eine oder andere handwerkliche Fehler in dem Entwurf ausgemerzt, den die Bundesregierung eingebaut hat", zeigte sich der DBV-Generalsekretär überzeugt.
Berechnungen des Bauernverbandes zufolge wären mehr als 20 000 landwirtschaftliche Betriebe von den bisher geplanten Beschränkungen in Schutzgebieten betroffen. Die gesamte vom Aktionsprogramm Insektenschutz betroffene Fläche veranschlagt der DBV auf fast 2 Mio ha, verteilt auf den Obst- und Gemüse- sowie Wein- und Ackerbau; das wären rund 12 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland. AgE (06.12.2020)
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