Bauernverband verlangt bessere Entschädigung beim Netzausbau

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Seine Forderung nach verbesserten Entschädigungen für die Grundeigentümer beim Netzausbau hat der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt. „Ohne entscheidende Veränderungen der Entschädigungsgrundsätze wird es weiterhin keine Akzeptanz und Unterstützung des Baus neuer Stromtrassen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen geben.“, warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken anlässlich eines Positionspapiers der Bundesnetzagentur über Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdverkabelvorrang.
Nach Auffassung des Bauernverbandes ist es unerlässlich, die Bereitstellung von Flächen mit wiederkehrenden Zahlungen zusätzlich zu einer bisher lediglich einmaligen Dienstbarkeitsentschädigung zu entgelten. Krüsken erinnerte an das Bekenntnis im Koalitionsvertrag zu einer fairen Entschädigung. Daraus leite sich zwingend eine Neujustierung der bestehenden Entschädigungsgrundsätze ab. „Mit dem Ende dieser Legislaturperiode dürfen diese Vereinbarungen der Großen Koalition nicht ergebnislos versanden“, mahnte Krüsken. Wer fremden Grund und Boden nutze und damit wie die Unternehmen der Netzbetreiber Ertrag erwirtschafte, müsse gerechterweise auch die Eigentümer daran teilhaben lassen.
Die Forderung bezieht sich dem Generalsekretär zufolge auch auf die Erdverkabelung. Eine Verlegung von Höchstspannungsleitungen in den Boden könne land- und forstwirtschaftliche Flächen viel gravierender beeinflussen als der klassische Freileitungsbau. Umfangreiche Aushebungsarbeiten mit Eingriffen in die Bodenstruktur sowie Wärmeabstrahlungen der Erdkabel seien unvermeidbar und könnten sich unkalkulierbar auf den Ertrag auswirken.
Krüsken betonte zudem, dass Eingriffe in den Boden beim Netzausbau grundsätzlich keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen dürften. Der Netzausbau sei eine unverzichtbare Voraussetzung der ökologisch ausgerichteten Energiewende. AgE (15.02.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.
NABU-Umfrage zum Wolf
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
02.05.2024 — Laut einer forsa-Umfrage freuen sich drei Viertel der Menschen hierzulande über die Rückkehr des Wolfes. Außerdem sieht die Mehrheit in dem Tier keine Bedrohung für den Menschen. Etwa 62% gehen davon aus, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Der Naturschutzbund Deutschland setzt auf Herdenschutz und fordert eine sachlichere Diskussion zum Wolf.
Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.

xs

sm

md

lg

xl