Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird bei den Berufsgenossenschaftsbeiträgen für die Halter von Milchschafen und Milchziegen Korrekturen vornehmen. Das hat der Bundesträger heute in Kassel angekündigt.
Vorangegangen waren Gespräche mit der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter und zuletzt auch mit der Vereinigung der Schaf- und Ziegenmilcherzeuger.
Bei den Gesprächen hatte sich laut SVLFG gezeigt, dass beim ursprünglichen Arbeitsansatz für Milchschafe und -ziegen Arbeiten berücksichtigt wurden, die auch bei der notwendigen pauschalen Betrachtungsweise nicht in jedem Unternehmen anfallen und gegebenenfalls als Nebenunternehmen zu erfassen sind. Der Gutachter habe dies bestätigt.
Die Berufsgenossenschaft wird nach SVLFG-Angaben nach Beratung in der Vertreterversammlung am 25. November 2014 alle betroffenen Fälle ohne besonderen Antrag richtig stellen und überzahlte Beiträge erstatten. Die Umsetzung werde voraussichtlich bis Anfang 2015 andauern. Die Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag würden in Abhängigkeit von den individuellen Betriebsverhältnissen unterschiedlich sein. Grundsätzlich sinke der Beitrag pro Tier für alle Milchschafe und -ziegen. AgE
(21.11.2014)