Besserer Schutz für ausländische Arbeiter in der Schlachtindustrie

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Dem besseren Schutz der überwiegend ausländischen Arbeiter in Schlachtbetrieben dient das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“, das der Bundestag heute beschließen wird. Künftig sollen Unternehmen der Fleischwirtschaft im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes auch für ihre Subunternehmen haften. Wer Subunternehmer beauftragt, bleibt damit in der Verantwortung. Hierzu gehören im Kern Schlachthöfe und fleischverarbeitende Betriebe. Um bisherige Kontrollprobleme bei den Stundenzetteln zu beenden, soll künftig eine tägliche Aufzeichnungspflicht gelten. Zudem sollen notwendige Arbeitsmittel nicht mehr vom Lohn abgezogen werden können.
„Trotz aller bisherigen Bemühungen gibt es in der Fleischindustrie weiterhin viele ‚schwarze Schafe‘, die den Arbeitsmarkt zur Ausbeutung von Mitarbeitern missbrauchen“, erklärte der zuständige Berichterstatter der der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. Dem werde mit dem vorliegenden Gesetz nun ein Riegel vorgeschoben.
Der CDU-Politiker verwies auf Erkenntnisse unter anderem der Staatsanwaltschaft Osnabrück, wonach vor allem ausländische Arbeiter teilweise systematisch und mit krimineller Energie um ihren Lohn gebracht würden. Zudem fehlten den Kontrollbehörden und Staatsanwälten häufig die Möglichkeiten für effiziente Kontrollen. In diesen Punkten setze das Gesetz an.
Stegemann bescheinigte der Branche, sie habe sich in den vergangenen Monaten bewegt. Dennoch sei es nicht hinnehmbar, „wie einzelne Betriebe ihren Spielraum auslegen“. Die Union stehe für einen freien Arbeitsmarkt. Man werde es aber nicht dulden, „wenn diese Freiheit missbraucht wird.“ Die Neuregelung tritt aller Voraussicht nach Anfang August in Kraft. AgE (02.06.2017)
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