Bilder vom Hof Röring dürfen nicht weiter verbreitet werden

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Das Landgericht Hamburg hat gestern per einstweiliger Verfügung gegen den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb des Präsidenten vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), Johannes Röring, gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf. Darauf hat der WLV heute in einer Presseverlautbarung hingewiesen.
Der NDR hatte in der Sendung „Panorama“ vom 22. September Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen hatten.
Röring hatte den Unterlassungsantrag laut WLV darauf gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße festzustellen seien und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag habe das Landgericht Hamburg vollumfänglich stattgegeben.
Das Landgericht Hamburg habe bestätigt, dass „die Tiere auf unserem Hof ordnungsgemäß gehalten werden“, betonte Röring. In jedem Tierbestand könne es zu Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. „Wichtig ist, dass wir Tierhalter uns dann um die Tiere kümmern und sie tierärztlich versorgen. Das ist auf unserem Hof selbstverständlich der Fall“, unterstrich der CDU-Bundestagsabgeordnete im Nachgang zum Beschluss des Landgerichtes. AgE (13.10.2016)
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