Biomasse in Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einbeziehen

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Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgen im Agrarressort für Unmut. Dort wird das vorgelegte Eckpunktepapier für ein „EEG 2016“ als unzureichend kritisiert. Es sei unerlässlich, die Biomasse von Anfang an in das Gesetzgebungsverfahren für ein neues EEG einzubeziehen, heißt es in einer Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Andernfalls drohe dem Bioenergiesektor eine schrittweise passive Sanierung.
Das Eckpunktepapier enthalte weder einen Vorschlag, wie die bis 2017 für die erneuerbaren Energien vorgesehene Umstellung auf Ausschreibungssysteme im Falle der Bioenergie erfolgen könne, noch trage es der derzeitigen Ausgangslage Rechnung, bemängelt das Ministerium von Christian Schmidt. Moniert wird auch eine fehlende Planungssicherheit sowohl für Bestandsanlagen als auch für Neuanlagen im Rahmen der in Aussicht gestellten Verordnungsermächtigung.
Ohne Anschlussförderung, die durch ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren austariert werden könne, bestünden kaum Chancen für einen Weiterbetrieb von Biogasanlagen, die dem Auslaufen der EEG-Förderung nahe seien, warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium. Als Kernpunkte eines Biomasse-Ausschreibungsmodells werden unter anderem Festlegungen zum Umfang des jährlichen Ausschreibungsvolumens, der Höhe der einzelnen Tranchen, des Kriteriums für die Zuschlagserteilung und der Vergütungsdauer genannt. Ferner müssten Anreize zur Flexibilisierung gegeben werden. Schließlich müssten Bestands- und Neuanlagen einbezogen werden. AgE (07.10.2015)
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