Mastputen

BMEL legt Eckpunkte für tiergerechtere Haltung vor

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Eckpunkte für eine tiergerechtere Haltung der Mastputen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) heute vorgelegt. Zentrale Elemente sind laut Ressortangaben die Reduktion der Besatzdichten, Anforderungen an die Strukturierung der Haltungsumwelt sowie das Angebot von Aufbaumöglichkeiten und Beschäftigungsmaterial. Gefordert wird auch ein Sachkundennachweis.


Dem Papier zufolge soll die bezogen auf einen Quadratmeter maximal erlaubte Besatzdichte für männliche Puten auf 40 kg Lebendgewicht (LG) beziehungsweise 1,9 Tiere begrenzt werden. Für Putenhennen soll die Obergrenze künftig bei 35 kg LG oder 3,1 Tiere liegen. Für die ersten fünf Tage der Aufzucht wird pro Quadratmeter eine Besatzdichte von maximal 25 Tieren empfohlen, danach bis einschließlich der fünften Lebenswoche höchstens zehn Tiere. Im Vergleich zu den derzeit üblichen Tierdichten in den Ställen würden diese Besatzdichten auf eine Verringerung der Putenzahl um rund ein Viertel hinauslaufen.
Die vorgelegten Eckpunkte seien als eine "Diskussionsgrundlage und Basis" für die Vorbereitung der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gedacht und formuliert, erklärte das Ministerium. Es wies darauf hin, dass bis heute für bestimmte Tierarten keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben gelten würden.
Ziel sei es, den Tierschutz nachhaltig und umfassend für alle Tiere zu verbessern, betonte das BMEL. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollten "Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung geschlossen werden". Dazu sollen dem Agrarressort zufolge zeitnah wesentliche Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen festlegt werden, mit denen eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung der Tiere sichergestellt werden kann. Für Mastputen existierten solche Regelungen bislang weder auf EU-Ebene noch national.
Die gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen bei Mastputen sind nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit hohen Besatzdichten und schnellen Gewichtszunahmen verbunden. In der Folge träten gesundheitliche Probleme auf, zum Beispiel Erkrankungen und Verformungen des Skelettapparates, Brustblasen - Entzündungen der Brusthaut - oder Fußballenerkrankungen. Daneben stellten Federpicken und Kannibalismus ein fortbestehendes Problem dar.
Um die Tiere dennoch unter den üblichen Bedingungen mit hohen Besatzdichten mästen zu können, werden laut BMEL zudem "immer noch vielerorts routinemäßig" die Schnäbel kupiert, obwohl das Kupieren der Schnäbel durch das Tierschutzgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig sei.
Der Geschäftsführer des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft (ZDG), Wolfgang Schleicher, bezeichnete die Pläne gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) als eine "realitätsverweigernde Traumtänzerei". Diese würden das Ende der deutschen Putenhaltung einläuten. Das Fleisch würde dann günstiger aus dem Ausland importiert. Bereits heute ist Dutschland auf den Import von Puten beziehungsweise Putenfleisch angewiesen. Schleicher veranschlagt den aktuellen Selbstversorgungsgrad hier auf höchstens 80 %. AgE/ri (29.12.2022)
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