Kinderschutz

BMEL widerspricht Behauptungen zu Milchwerbeverbot

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Bei Milch und Säften sind beim geplanten Kinderwerbeverbot Abweichungen vom Nährwertprofil der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehen. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am Freitag in Berlin klargestellt. Es reagierte damit auf Medienberichte zum Entwurf des "Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KWG)" zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit zu hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt. Darunter ein Artikel der BILD-Zeitung, in dem von "radikalen" Werbeverboten die Rede war, die auch für Milchprodukte gelten würden.
Laut Angaben des Ministeriums sollen die Werbeschranken bei bestimmten Getränken aber nicht gelten. Milch und Säfte, denen nicht zusätzlich Zucker oder Süßungsmittel zugesetzt würden, dürften gegenüber Kindern weiterhin beworben werden. Zudem werde es keinen Grenzwert für den Gesamtzucker-Gehalt geben, erklärte das Agrarressort.
Das BMEL hob in dem Zusammenhang die Bedeutung von Milch für Kinder in der Wachstumsphase hervor. Auch Obst- und Gemüsesäfte enthielten zwar von Natur aus Zucker, könnten aber viele wichtige Vitamine liefern und daher einen Beitrag zu einer gesunden Ernährung leisten.
Auch die Opposition meldete sich umgehend zu Wort. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, nannte die geplanten Werbeverbote "vollkommen überzogen". Das sei "grüne Bevormundungspolitik pur", so Bilger. Er spekulierte, dass Agrarminister Cem Özdemir seine Anhänger verliere, wenn "sogar leicht gezuckerte Sojamilch nicht mehr beworben werden" dürfe. "Er täte gut daran, dieses Regelwerk gleich wieder einzustampfen", resümierte der CDU-Politiker. AgE/np (06.03.2023)
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