Afrikanische Schweinepest

Brandenburg will in betroffenen Landkreisen Feldarbeiten wieder zulassen

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In Brandenburg ist die Zahl der nachweislich an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Wildschweine auf 50 gestiegen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte heute einen weiteren Fall der Tierseuche. Der Fundort liegt innerhalb des ersten Kerngebiets. Für die ebenfalls von der ASP betroffenen Brandenburger Ackerbaubetriebe zeichnen sich unterdessen Lockerungen bei den Seuchenschutzauflagen ab.
Wie das zuständige Potsdamer Verbraucherschutzministerium mitteilte, hat der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP die Ausnahmen vom Nutzungsverbot land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gefährdeten Gebiet - ausgenommen das Kerngebiet - erweitert. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ernte von Mais, Sonnenblumen und Feldgemüse, aber auch die Herbstbestellung freigegeben werden.
Dafür müssen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen zuerst vollständig auf tote oder kranke Wildschweine abgesucht werden. Erst wenn eine Fläche durch den Landkreis amtlich freigeben ist, dürfen die Land- und Forstwirte sie wieder nutzen. Das Ministerium hatte bereits am 25. September erste entsprechende Vollzugshinweise erlassen, die nun in erweiterter Form an die Veterinärämter der Landkreise geschickt wurden.
Der neue Erlass gelte ausschließlich für die drei Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald, stellte das Ressort klar. Für den Landkreis Märkisch-Oderland, der am 30. September den ersten amtlichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild festgestellt habe, könnten land- und forstwirtschaftliche Flächen hingegen noch nicht freigegeben werden, da die Fallwildsuche hier erst angelaufen sei. AgE (08.10.2020)
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