Bund betont Vorzüge der Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsstruktur

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Die von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt angestrebte Zusammenführung der beiden bestehenden Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) unter dem Dach seines Ressorts wird kein Selbstläufer. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen würdigt die Bundesregierung ausdrücklich die Vorzüge der GRW.
Mit ihr verfügten Bund und Länder über ein „eingespieltes und wirksames Instrument“ zur Verbesserung der Investitionstätigkeit sowie der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den strukturschwachen Regionen, heißt es in der Antwort. Die positiven Effekte der GRW-Investitionsförderung würden eindeutig durch Evaluierungen belegt. Die Regierung bezeichnet die GRW als ein dynamisches Fördersystem, „das sich kontinuierlich an neue Anforderungen und Problemlagen der strukturschwachen Regionen anpasst“.
Laut Bundesregierung soll die GRW als Ausgangspunkt für ein gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen entwickelt werden. Als Grundlage für ein integriertes Konzept für eine erweiterte Regionalpolitik ab 2020 diene ihr Eckpunktepapier vom Mai 2015.
Betont wird das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Regionen des Bundesgebiets. Das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilräumen sei im Raumordnungsgesetz verbindlich verankert. Ein Anspruch, an jedem Ort das gleiche Angebot an infrastruktureller Versorgung vorzufinden, lasse sich daraus aber nicht ableiten. AgE (14.03.2017)
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