Fleischwirtschaft

Bundeskabinett macht Weg für Verbot von Werkverträgen frei

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Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz zugestimmt, das Werkverträge und Leiharbeit in Kernbereichen der Fleischindustrie verbietet. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegt, nachdem er Ende Mai angekündigt hatte, mit den Missständen in der Fleischindustrie "aufzuräumen" und unwürdige Beschäftigungsverhältnisse beenden zu wollen. Das bisherige System der "Sub-Sub-Sub-Unternehmen" sei von Behörden nicht mehr nachzuvollziehen, hatte Heil seinerzeit argumentiert.


In dem geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz ist unter anderem geregelt, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- sowie Leiharbeitnehmern wäre damit künftig nicht mehr zulässig. Ausgenommen von dem Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten. Ursprünglich war geplant, nur Kleinbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten von den Neuregelungen auszunehmen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte sich nach der Kabinettssitzung zufrieden: "Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben: klare Verantwortlichkeit statt Kaskaden von Schattenunternehmen". Gleichzeitig habe die Bundesregierung im Sinne kleinerer und mittlerer Unternehmen Korrekturen am ursprünglichen Entwurf erreicht. Für solche Kleinbetriebe werde es nun Ausnahmen geben, damit es nicht zu einer noch größeren Zentralisierung komme.
"Damit stärken wir das regionale Fleischerhandwerk - das halte ich für wichtig und nötig. Denn Corona zeigt uns, wie wichtig die Stärkung von Lieferketten, Regionalität und Dezentralität ist", betonte Klöckner. Gut und richtig sei zudem, dass auch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder durch eine Mindestbesichtigungsquote stärker in die Pflicht genommen werden sollten. AgE (30.07.2020)
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