Bundesnetzagentur konkretisiert Anforderungen der Erdverkabelung

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Die Bundesnetzagentur hat heute die finale Version eines weiteren Positionspapiers für Stromleitungen in der Gleichstromtechnologie vorgestellt, für die der gesetzliche Erdkabelvorrang gilt. Eingeflossen sind die Stellungnahmen von Bundes- und Landesbehörden sowie der Übertragungsnetzbetreiber, der Verbände und der Bürgerinitiativen.
„Wir haben die Genehmigungsverfahren für die ersten Abschnitte der beiden großen Stromleitungen SuedOstLink und SuedLink eröffnet", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Umso wichtiger sei es gewesen, die rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Planung zu konkretisieren. Dazu gehöre auch, dass eine Planung als Freileitung in einigen Fällen zwar möglich sei, der Gesetzgeber aber Erdkabeln klar den Vorrang einräume.

Bereits im letzten Jahr hatte die Bundesnetzagentur planerische Anforderungen an die Anträge für Stromleitungen mit Erdkabelvorrang formuliert. Diese wurden nun für die Unterlagen weiterentwickelt, die von den Übertragungsnetzbetreiber im Verfahren nach den Antragskonferenzen eingereicht werden müssen.
Das Positionspapier enthält die rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Unterlagen zur Planung der großen Stromleitungen, die im Nachgang zu den Antragskonferenzen erstellt werden müssen. Der Gesetzgeber hat sich bei den Gleichstromprojekten eindeutig für einen Erdkabelvorrang ausgesprochen; nur unter engen Voraussetzungen sind ausnahmsweise Freileitungen möglich. Wie diese Ausnahmen untersucht werden, ist Gegenstand des Positionspapiers.
Ebenfalls Bestandteil sind zwei Methodenvorschläge, wie die Belange der Raumordnung und die Belange des Umweltschutzes in der Planung berücksichtigt werden. Auch ein rechtlicher und methodischer Rahmen für den Vergleich von alternativen Leitungsverläufen ist Gegenstand des Papiers. AgE (10.04.2017)
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